Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung soll die Schaffung von Wohnraum ermöglichen. Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Da jedes Bundesland seine eigene Wohnbauförderung hat, informieren Sie sich bitte vorerst beim zuständigen Amt des jeweiligen Bundeslandes.

 

www.burgenland.at

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Wohnbauförderungsstelle Abt. 6

www.wohnbau.ktn.gv.at

Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 9

www.noel.gv.at

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

www.land-oberoesterreich.gv.at

Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung

www.salzburg.gv.at

Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen, SIR

www.verwaltung.steiermark.at

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, RA 14

www.tirol.gv.at

Wohnbauförderungsstelle der Tiroler Landesregierung

www.vorarlberg.at

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIId Wohnbauförderung

www.wien.gv.at

Magistrat Wien, MA 50, Wohnbauförderung

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