Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderung soll die Schaffung von Wohnraum ermöglichen. Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Da jedes Bundesland seine eigene Wohnbauförderung hat, informieren Sie sich bitte vorerst beim zuständigen Amt des jeweiligen Bundeslandes.
Amt der Burgenländischen Landesregierung, Wohnbauförderungsstelle Abt. 6
Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 9
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
www.land-oberoesterreich.gv.at
Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung
Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen, SIR
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, RA 14
Wohnbauförderungsstelle der Tiroler Landesregierung
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIId Wohnbauförderung
Magistrat Wien, MA 50, Wohnbauförderung
